Rechtsprechung
   BGH, 18.10.1956 - 4 StR 166/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,424
BGH, 18.10.1956 - 4 StR 166/56 (https://dejure.org/1956,424)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1956 - 4 StR 166/56 (https://dejure.org/1956,424)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1956 - 4 StR 166/56 (https://dejure.org/1956,424)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,424) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 06.02.1934 - 1 D 396/32

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß die Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 18.10.1956 - 4 StR 166/56
    Allerdings war sie hinsichtlich der Frage, ob ein Steueranspruch für II 48/1949 objektiv verkürzt worden ist, zunächst gemäß § 468 AbgO an den rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid für diesen Zeitraum - vorbehaltlich der Entscheidung des Bundesfinanzhofs - gebunden (RGSt 63, 64; 68, 45[51]; JW 1937, 403 Nr. 11; RFHE 42, 325).
  • RG, 28.02.1929 - II 790/28

    Kommt es für die Notwendigkeit der Einholung einer Vorentscheidung des

    Auszug aus BGH, 18.10.1956 - 4 StR 166/56
    Allerdings war sie hinsichtlich der Frage, ob ein Steueranspruch für II 48/1949 objektiv verkürzt worden ist, zunächst gemäß § 468 AbgO an den rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid für diesen Zeitraum - vorbehaltlich der Entscheidung des Bundesfinanzhofs - gebunden (RGSt 63, 64; 68, 45[51]; JW 1937, 403 Nr. 11; RFHE 42, 325).
  • RG, 06.05.1935 - 2 D 1011/34

    1. Entstehung der Steuerschuld bei der Mineralwassersteuer. Erstattung der

    Auszug aus BGH, 18.10.1956 - 4 StR 166/56
    Vor der Einholung der Entscheidung des Bundesfinanzhofs muß der Strafrichter aber zu den subjektiven Voraussetzungen der Strafbarkeit unter Berücksichtigung der erwähnten rechtlichen Gesichtspunkte Stellung nehmen, weil er hinsichtlich der Schuldfrage durch § 468 AbgO nicht gebunden ist und mithin die Notwendigkeit, den Bundesfinanzhof anzurufen, im Falle der Verneinung eines strafrechtlichen Verschuldens entfällt (RFHE 42, 325; RGSt 69, 195 [200]).
  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Auszug aus BGH, 18.10.1956 - 4 StR 166/56
    Eine sog. straflose Nachtat scheidet ebenfalls aus, weil durch das Steuervergehen dem durch die Vortat eingetretenen Nachteil ein weiterer Rechtsschaden hinzugefügt worden ist (BGHSt 6, 67 [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]; LM Nr. 34 zu § 263).
  • BGH, 20.05.1952 - 1 StR 748/51

    Begünstigung durch Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 18.10.1956 - 4 StR 166/56
    Wenn ihm auch nicht zuzumuten war, sich selbst einer strafbaren Handlung zu besichtigen, so kann darum doch eine zu ihrer Verdeckung verübte weitere Straftat nicht straflos bleiben (BGHSt 2, 375 [378]).
  • BGH, 13.05.1953 - 4 StR 106/53
    Auszug aus BGH, 18.10.1956 - 4 StR 166/56
    Hiermit sind die äußeren und inneren Tatbestandsmerkmale der Untreue durch Mißbrauch einer Verfügungsbefugnis ausreichend nachgewiesen (vgl BGH 4 StR 106/53 vom 13. Mai 1953 - LM Nr. 11 zu § 266 StGB).
  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete

    Der Senat folgt nicht der verbreiteten Auffassung, daß § 24 StGB beim beendeten Versuch der Steuerhinterziehung durch § 371 AO verdrängt wird (so Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler § 371 AO Rdn 124 ff m.w.N.), was der Bundesgerichtshof unter der Geltung des § 410 RAO und des § 46 Nr. 2 StGB a.F. für die damalige Rechtslage in einem obiter dictum ohne nähere Begründung vertreten hat(Urteil vom 18. Oktober 1956 - 4 StR 166/56 -).
  • BFH, 07.11.1973 - I R 92/72

    Angestellter - Strafbare Handlung - Objektive Steuerverkürzung - Dienstherr -

    Der BGH habe in den Urteilen vom 18. Oktober 1956 4 StR 166/56 (BStBl I 1957, 122) und vom 18. November 1960 4 StR 131/60 (BStBl I 1961, 495) ausgeführt, daß derjenige, der Untreue begangen habe, eine Garantenstellung hinsichtlich des Steueranspruchs des Staates gegenüber dem durch die Untreue Geschädigten einnehme.

    Dies sei ihm jedoch nach dem BGH-Urteil 4 StR 166/56 auch zuzumuten gewesen, selbst wenn er in Erfüllung seiner Garantenpflicht seine Untreue hätte aufdecken müssen.

    b) Auf dieser Rechtsauffassung beruhen auch die BGH-Urteile 4 StR 166/56 und 4 StR 131/60.

  • BFH, 28.01.1960 - IV 226/58 S

    Personeller Anwendungsbereich der Vorschriften über die Ermittlung der

    Der Senat tritt aus diesen Gründen entgegen der von Oswald in Finanz-Rundschau 1957 S. 470 und der vom Bundesgerichtshof im Urteil 4 StR 166/56 vom 18. Oktober 1956 (BStBl 1957 I S. 122) geäußerten Auffassung der von Thoma in Finanz-Rundschau 1957 S. 195 vertretenen Rechtsauffassung bei (vgl. auch Littmann, Einkommensteuerrecht, 6. Aufl., Textziff. 214 zu §§ 4, 5; Vangerow, Steuer und Wirtschaft 1954 Sp. 752/753 bei Besprechung des Urteils des Bundesfinanzhofs IV 159/53 U).
  • BFH, 24.11.1959 - I 47/58 U

    Gewinnermittlung durch die Angehörigen der freien Berufe - Gewinnermittlung durch

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs 4 StR 166/56 vom 18. Oktober 1956 (BStBl 1957 I S. 122) und auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 159/53 U vom 20. Mai/2. September 1954 (BStBl 1954 III S. 314, Slg. Bd. 59 S. 266) machte das Finanzgericht sodann noch Ausführungen zur Aktivierung von Forderungen im Rahmen der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich im Sinne des § 4 Abs. 1 EStG.
  • BFH, 05.11.1970 - IV 260/64

    Freiberuflich Tätige - Aktivierung von Forderungen - Zeitpunkt der erbrachten

    Im Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 1968, BGBl 1, 661) hat sich der 4. Strafsenat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (Urteil vom 18. Oktober 1956 -- 4 StR 166/56, BStBl I 1957, 122), auf die sich die Gesellschafter berufen hatten, der Rechtsauffassung des erkennenden Senats durch Beschluß vom 29. September 1970 angeschlossen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht